Im Notfall 24/7

Frauenhaus Caritas 0871 274900
Frauenhaus AWO 0871 921044
Polizei 110

Beratung der Opfer
Hilfe bei der Erstattung einer Anzeige

Polizeiinspektion Landshut
Sachbearbeitung häusliche Gewalt
Neustadt 480
84028 Landshut
Tel.: 0871/9252-0 
oder allgemein 110

Polizeipräsidium Niederbayern
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Wittelsbacherhöhe 9-11
94315 Straubing
Tel.: 09421/868-1333

Kriminalpolizeiinspektion Landshut
Ansprechpartnerin Kriminalitätsopfer
Neustadt 480
84028 Landshut
Tel.: 0871/9252-0

Die Sachbearbeiter/innen häusliche Gewalt bei der Polizeiinspektion Landshut erhalten alle Anzeigen von häuslicher Gewalt zur Sachbearbeitung. Sie treffen alle notwendigen Maßnahmen, um den Sachverhalt umfassend aufklären zu können. Schwerwiegende Gewalttaten werden von der Kriminalpolizeiinspektion Landshut bearbeitet.

Darüber hinaus beraten und informieren die Sachbearbeiter/innen häusliche Gewalt die Opfer über

  • ihre Rechte im Strafverfahren.
  • weitere Schutzmöglichkeiten wie z.B. Antrag auf Beschluss gemäß Gewaltschutzgesetz, Unterbringung im Frauenhaus.
  • die Landshuter Interventionsstelle und übermitteln die Daten dorthin. Allerdings muss das Opfer hierzu seine schriftliche Einwilligung geben.
  • spezielle Beratungseinrichtungen

Die Sachbearbeiter/innen häusliche Gewalt befassen sich auch intensiv mit dem Täter und führen in geeigneten Fällen sogenannte Gefährderansprachen durch. Diese dient der Einschätzung der verursachenden Person, ob weitere Straftaten ihrerseits zu befürchten sind und welche geeigneten Schutzmaßnahmen für das Opfer eingeleitet werden müssen. Zudem wird ihm in diesem Gespräch vor Augen geführt, welche Folgen sein weiteres unrechtmäßiges Handeln haben wird.

Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird bei der Staatsanwaltschaft Landshut Anzeige vorgelegt.
Bei ausländischen Tätern oder wenn Kinder unmittelbar von der häuslichen Gewalt betroffen sind, wird ein Abdruck der Anzeige an das Ausländeramt, bzw. Jugendamt weitergeleitet.

Die Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer des Polizeipräsidiums und ihre Ansprechpartnerin bei der Kriminalpolizeiinspektion Landshut

informieren und unterstützen Betroffene bei Gewalttaten im sozialen Nahraum.
Sie bieten

  • Aufklärung über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und die Rechte im Strafverfahren.
  • Information über Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen.
  • Hinweis auf Art und Ausmaß der Gewalt.
  • Tipps zur Vorbeugung.

Wichtig: Polizeibeamte unterliegen dem Legalitätsprinzip. Das bedeutet, jede/r Polizeibeamte/in muss dafür sorgen, dass die polizeilichen Ermittlungen eingeleitet werden, sobald er/sie von einer Straftat Kenntnis erlangt. Jede Strafanzeige muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Es kann nicht lediglich bei einer Beratung bleiben, wenn das Opfer von strafbaren Handlungen erzählt! Daher werden hilfesuchende Opfer vor der polizeilichen Beratung auf das Legalitätsprinzip hingewiesen.


Vorgehensweise der Polizei bei häuslicher Gewalt

Vorgehensweise der Polizei bei häuslicher Gewalt
Grafik: Vorgehensweise der Polizei bei häuslicher Gewalt