Beratung in Fragen der Trennung
Jugendamt des Landkreises Landshut
Sonnenring 14
84032 Altdorf
Tel.: 0871/408-4700
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo. von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Do. von 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Jugendamt der Stadt Landshut
Luitpoldstraße 29 b
84034 Landshut
0871/882300
e-mail:
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi. von 9 Uhr – 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Do. und Fr. von 9 Uhr – 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Wer kann sich an uns wenden?
Von häuslicher Gewalt betroffene Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Personen, die von deren Situation Kenntnis haben.
Welche Hilfsmöglichkeiten kann das Jugendamt bieten?
- Situationsspezifische Beratung
- Bei akuter Kindeswohlgefährdung Schutz des Kindes/des Jugendlichen und ggf. Information an das Familiengericht
- Vermittlung an andere Dienste/Institutionen
- Trennungs- und Scheidungsberatung (Vermittlung bzgl. Sorge- und Umgangsrecht)
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Bei Aufnahme in das Frauenhaus Möglichkeit der Inobhutnahme von älteren Kindern, die nicht im Frauenhaus verbleiben können
- Hilfen zur Erziehung
Was passiert mit meiner Meldung / Information?
Siehe Ablaufplan (Grafik)
Es kommen die Datenschutzbestimmungen der SGB I (§ 35), X (§§ 67 – 85a) und VIII (§ 61 ff. insbesondere § 65 (Vertrauensschutz)) zur Anwendung.
Die Informationen und weitere Vorgehensweisen werden schriftlich dokumentiert.
Anonyme Meldungen und Beratungen sind möglich.
Vorgehensweise des Jugendamts bei häuslicher Gewalt