Im Notfall 24/7

Frauenhaus Caritas 0871 274900
Frauenhaus AWO 0871 921044
Polizei 110

Ansprechpartner ist Ihre jeweilige Hausärztin / Ihr jeweiliger Hausarzt.

Erläuterung der Vorgehensweise einer Hausärztin / eines Hausarztes:

Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern kommt als Hausarzt eine besondere Rolle zu. Sie gehören zu der Berufsgruppe, die oft als allererste mit den Folgen von Gewaltanwendung konfrontiert ist.

In der Praxis lassen Frauen ihre Verletzungen behandeln, sprechen aber selten von sich aus über die erlebte Gewalt. Die Art und Weise, wie einer gewaltbetroffenen Frau begegnet wird, stellt die Weichen für die Verarbeitung ihrer traumatischen Erfahrungen. Die Hausärztin / der Hausarzt kann mit einfühlsamen Fragen und Weitergabe von Informationen an die Betroffenen eine Brücke zum Hilfesystem bauen.

Eine weitere Aufgabe liegt in der Erstellung einer ärztlichen Befunddokumentation, die später vor Gericht verwendet werden kann, sofern eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegt. Hilfreich ist es hierbei, einen Dokumentationsbogen zu verwenden, der z.B. über das Frauenhaus zur Verfügung gestellt wird oder übers Internet heruntergeladen werden kann
(z.B. http://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de, unter der Rubrik Wissenschaft – Ambulanz für Gewaltopfer).

Im Rahmen der Befunderstellung ist häufig auch die Einbeziehung von Fachkollegen notwendig, die vom Hausarzt mit Einwilligung der Betroffenen eingeleitet werden sollte.


Vorgehensweise der Hausärztin / des Hausarztes bei häuslicher Gewalt

Vorgehensweise der Hausärztin / des Hausarztes bei häuslicher Gewalt
Grafik: Vorgehensweise der Hausärztin / des Hausarztes bei häuslicher Gewalt