Jugendamt
des Landkreises Landshut | der Stadt Landshut |
Sonnenring 14 84032 Altdorf Tel.: 0871/408-4956 Frau Stadler E-Mail: barbara [dot] stadler [at] landkreis-landshut [dot] de Öffnungszeiten: |
Luitpoldstraße 29 b 84034 Landshut Sekretariat: Frau Wernthaler: Tel.: 08 71 / 88 – 23 21 e-mail: stadtjugendamt [at] landshut [dot] de Öffnungszeiten: |
Wer kann sich an uns wenden?
Von häuslicher Gewalt betroffene Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Personen, die von deren Situation Kenntnis haben.
Welche Hilfsmöglichkeiten kann das Jugendamt bieten?
- Situationsspezifische Beratung
- Bei akuter Kindeswohlgefährdung Schutz des Kindes/des Jugendlichen und ggf. Information an das Familiengericht
- Vermittlung an andere Dienste/Institutionen
- Trennungs- und Scheidungsberatung (Vermittlung bzgl. Sorge- und Umgangsrecht)
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Bei Aufnahme in das Frauenhaus Möglichkeit der Inobhutnahme von älteren Kindern, die nicht im Frauenhaus verbleiben können
- Hilfen zur Erziehung
Was passiert mit meiner Meldung / Information?
Siehe Ablaufplan (Grafik)
Es kommen die Datenschutzbestimmungen der SGB I (§ 35), X (§§ 67 – 85a) und VIII (§ 61 ff. insbesondere § 65 (Vertrauensschutz)) zur Anwendung.
Die Informationen und weitere Vorgehensweisen werden schriftlich dokumentiert.
Anonyme Meldungen und Beratungen sind möglich.
Vorgehensweise des Jugendamts bei häuslicher Gewalt