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Täter-Opfer-Ausgleich

Vorgehensweise der TOA-Fachstelle bei häuslicher Gewalt

Täter-Opfer-Ausgleich Landshut e.V.
Fachstelle für Mediation im Strafrecht und Konfliktschlichtung
Bahnhofplatz 1
84032 Landshut

Tel: 0871 / 96 54 63 37 bzw. 0176 / 31 02 74 28
Fax: 0871 / 96 54 63 38
E-Mail: info [at] toa-landshut [dot] de
www.toa-landshut.de

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine spezielle Form der Vermittlung (=Mediation) zwischen Täter und Opfer einer Straftat mit dem Ziel einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung der Tatfolgen (z.B. durch Entschuldigung, Schmerzensgeld, Schadenersatz).

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?
Grundsätzlich werden mit allen Konfliktbeteiligten getrennte Vorgespräche geführt. Im Anschluss daran können die Parteien in einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch eine Regelung mit Unterstützung der Mediatoren (Vermittler) erarbeiten.
Aus Opferschutzgründen ist auch eine indirekte Vermittlung möglich!

Welche Chancen bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Die Beteiligten können

  • ihre individuellen Wünsche hinsichtlich der Regelung des Konflikts darlegen
  • Verantwortung für ihr Handeln übernehmen
  • in einem kommunikativen Prozess gemeinsam eine konstruktive Lösung für den zukünftigen Umgang miteinander finden
  • eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche einbringen
  • eine Vereinbarung über eine Wiedergutmachung schließen
  • Informationen über zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten

Über das Ergebnis eines Täter-Opfer-Ausgleichs werden die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in einem Abschlussbericht informiert.

Verfasser:    Karin Horn, Florian Obendorfer

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