Im Notfall 24/7

Frauenhaus Caritas 0871 274900
Frauenhaus AWO 0871 921044
Polizei 110

Erläuterungen zur Vorgehensweise einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwaltes

Da in Gewaltschutzsachen immer Eile geboten ist, erhält die rechtssuchende Person in der Regel umgehend einen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei. Die Anwältin/der Anwalt stellt unverzüglich einen Eilantrag beim zuständigen Familiengericht, um noch innerhalb der Geltungsdauer polizeilicher Maßnahmen (in der Regel zehn Tage) eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Zur ersten Besprechung müssen so viele Unterlagen wie möglich mitgebracht werden, insbesondere:

  • eine genaue Schilderung des Vorfalles
  • bei Verletzungen das ärztliche Attest
  • Kontaktverbot/ Platzverweis der Polizei/ Aktenzeichen der Polizei
  • Beratungshilfeschein des Amtsgerichts
  • Einkommensnachweise/ Schuldenaufstellung
  • Kontoauszüge/ Nachweise über vorhandenes Vermögen
  • Mietvertrag

Falls die zu vertretende Person nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt um die Anwalts- und Gerichtskosten selbst zu bezahlen, berät die Anwältin/der Anwalt auch darüber, ob ein Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gestellt werden kann.

Wie im Schaubild (Grafik) dargestellt, können auch weitere Fragen der Trennung geregelt werden, z.B. Zahlung von Unterhalt für die betroffene Frau selbst und die im Haushalt lebenden Kinder, Ausübung des Sorgerechts/ Besuchsrechts des Vaters (bei Gewalt in der Regel nur begleiteter Umgang).

Im Erstgespräch wird auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen (Wohngeld, Bürgergeld, Unterhaltsvorschuss etc.) und der Aufnahme in einem Frauenhaus geklärt.

Die beteiligten Anwälte arbeiten mit der Polizei, den Behörden und den Frauenhäusern in der Umgebung zusammen.


Vorgehensweise der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts bei häuslicher Gewalt

Vorgehensweise der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts bei häuslicher Gewalt
Grafik: Vorgehensweise der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts bei häuslicher Gewalt